Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist für Sie als Unternehmer immer aktuell. Ihre Mitarbeiter setzen Ihre Ideen um, sie sind Ihr Aushängeschild. Ihre Arbeitnehmer fordern sie – und sie kennen ihre Rechte ganz genau. Nicht selten enden unklare Situationen vor dem Richter. Um Streitigkeiten, Imageverlust und nicht zuletzt Kosten für den Arbeitgeber zu vermeiden, ist es wichtig, einen Partner zu haben, der Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht umfassend betreut. Als Spezialistin im Individual- und Kollektivarbeitsrecht berate und begleite ich mittelständische Unternehmen und Konzerne auf Arbeitgeber-Seite zu allen arbeitsrechtlichen Themen.

Mein Portfolio reicht im Arbeitsrecht von der strategischen Beratung beim Personalaufbau über das „Coaching“ Ihres Personalers und die individuelle Gestaltung des Arbeitsvertrags bis hin zum Umstrukturierungsprojekt. Die Unterstützung des Arbeitgebers bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat über Interessenausgleich und Sozialplan gehören ebenso zu meinem Erfahrungsschatz wie die Beratung zu gezielten arbeitsrechtlichen Themen – auch bei Konflikten. Mit langjähriger Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Begleitung auch internationaler Unternehmen bei ihrem Start in Deutschland bin ich bei allen Personalthemen in Bezug auf das Arbeitsrecht zuverlässig an Ihrer Seite.

Zuverlässig an Ihrer Seite

Viele arbeitsrechtliche Probleme lassen sich vermeiden, wenn Arbeitgeber ihre Rechte kennen und sie mit Bedacht einsetzen. Gut, wenn Sie dazu einen Partner an Ihrer Seite haben, der sich hier schon im Vorfeld um Ihre rechtlichen Belange kümmert. Rufen Sie mich einfach an zu allen Fragen rund ums Arbeitsrecht wie zum Beispiel:

  • Abwicklungsvereinbarung
  • Allgemeiner Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung
  • Betriebsbedingte Kündigungen
  • Bonusvereinbarungen
  • Elternzeit
  • Freiwilligkeitsvorbehalt
  • Krankheit
  • Mindestlohn
  • Nachweisgesetz
  • Personenbedingte Kündigungen
  • Scheinselbständigkeit
  • Teilzeit
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Variable und flexible Vergütung
  • Verhaltensbedingte Kündigungen
  • Werkstudenten und duales Studium
  • Widerrufsvorbehalt
  • Wiedereingliederungsverfahren
  • Zeiterfassung
  • Zeugnis
  • Zielvereinbarungen

Gestaltung und Anpassung von Arbeitsverträgen

Sie werden sich als Arbeitgeber fragen, warum die Überarbeitung Ihrer Arbeitsverträge so wichtig ist. Arbeitsverträge unterliegen, wenn sie vom Unternehmen vorformuliert sind, der AGB-Kontrolle. Vorformuliert sind sie meistens, weil Sie nicht in jedem einzelnen Fall einen neuen Vertrag mit Ihrem Mitarbeiter aushandeln. AGB-Kontrolle bedeutet, dass Klauseln im Arbeitsvertrag nach geltendem Arbeitsrecht unwirksam sein können, wenn sie intransparent sind oder den Arbeitgeber unangemessen bevorzugen. Wann das genau der Fall ist, ist nicht immer einfach zu bestimmen, da dazu die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht und auch immer mehr des EuGH notwendig ist.

Doch was passiert, wenn Ihre Arbeitsverträge unwirksame Klauseln enthalten? Dann ist – vielleicht – nicht der gesamte Vertrag unwirksam, jedoch möglicherweise die einzelne Klausel. Wenn es sich dann um einen Vertragsbestandteil handelt, der Ihnen als Arbeitgeber wichtig ist, kann das im Streitfall sehr ärgerlich sein – und vor allem viel kosten. Teuer wird es zum Beispiel, wenn Sie einen unwirksamen Vorbehalt für freiwillige zusätzliche Leistungen erklärt haben. Oder wenn die vereinbarte Ausschlussklausel nicht der aktuellen Rechtslage oder Rechtsprechung im Arbeitsrecht entspricht beziehungsweise das ausbildende Unternehmen Ausbildungskosten übernommen hat und die Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Mitarbeiter unwirksam ist. In Folge wird die arbeitsrechtlich unwirksame Klausel durch das Gericht gestrichen und Sie können als Arbeitgeber und Ausbilder die Ausbildungskosten nicht zurückfordern.

Vermeiden Sie Unklarheiten, Streitigkeiten und Kosten schon im Vorfeld, indem Sie Ihre Vorgänge regelmäßig arbeitsrechtlich kontrollieren und Ihre Verträge sicher an geltendes Arbeitsrecht anpassen lassen. Gerne stehe ich Ihnen hier zur Seite.

Regelungen und Sicherheit über Arbeitsvertragsdokumente

Die Basis aller Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist natürlich der Arbeitsvertrag. Darin werden zunächst die wesentlichen Punkte Vergütung, Vertragsdauer, Kündigungsfrist und Aufgabe des Mitarbeiters geregelt. Es hängt von der Art und dem Umfang Ihres Unternehmens ab, welche weiteren Details der arbeitsrechtlichen Regelung bedürfen. Nicht jeder Ihrer Mitarbeiter wird zum Beispiel einen Dienstwagen fahren. Bei denen, die jedoch einen bekommen, ist es ratsam, den Umfang der Nutzung des Automobils mit dem Mitarbeiter zu besprechen und vertraglich festzuhalten. So sind Sie als Arbeitgeber rechtlich abgesichert.

Auch in Bezug auf E-Mail und Internet in Ihrem Unternehmen bedarf es einer Regelung, wie und in welchem Umfang Sie als Arbeitgeber deren Nutzung gestatten. Das Web mit all seinen Möglichkeiten, aber auch Risiken, und die hauseigene IT gehören heute fest in den Berufsalltag und das unternehmerische Arbeiten. Deshalb muss sich jedes Unternehmen, gleich welcher Größe, Gedanken darüber machen, was mit Informationen passiert, falls der Mitarbeiter ausscheidet. Genauso wichtig ist es festzulegen, ob und wie Daten zugänglich sind, wenn der Arbeitnehmer krank wird. Viele Mitarbeiter arbeiten außerdem im Homeoffice. Haben Sie hierfür Regeln aufgestellt, wie die Sicherheit für das Arbeiten zu Hause aussieht? Ist gewährleistet, dass Dritte keinen Zugang zu den firmeninternen Daten haben? Gerade bei Homeoffice-Regelungen entsteht oft Streit auf Arbeitsrecht-Ebene zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter, wenn das Unternehmen nicht mehr will, dass der Arbeitnehmer von zu Hause aus arbeitet. Schon aus diesem Grund ist eine arbeitsrechtliche Regelung im Rahmen eines Vertrags sinnvoll.

Kommunizieren Sie Ihre Vorgaben und Regelungen klar an Ihre Mitarbeiter und schreiben Sie alle Regelungen fest. Ich helfe Ihnen dabei, Ihre Verträge konkret auf Ihr Unternehmen abstimmen und erläutere auch gerne die arbeitsrechtlichen Regelungen, die bei Ihren Mitarbeitern vielleicht anfänglich auf keine große Akzeptanz treffen, in einem Workshop oder persönlichen Gespräch.

 Betriebsvereinbarungen

Dokumente, die Ihnen Ihr Betriebsrat vorschlägt, bedürfen gleichfalls der Prüfung mit Blick auf geltendes Arbeitsrecht. Ich erläutere Ihnen hier gerne aus Arbeitgebersicht, welche Themen mit dem Betriebsrat geregelt werden können und was mit dem Mitarbeiter individuell vereinbart werden muss. Es kann zwar vorkommen, dass der Betriebsrat mehr Rechte einfordert, als ihm nach dem kollektiven Arbeitsrecht eigentlich zustehen und der Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen, die natürlich auch strategisch sein können, nachgibt. Dennoch ist es immer besser für den Arbeitgeber, seine Rechte zu kennen und Grenzen aufzeigen zu können.

Vertiefen Sie Ihr Wissen und das Ihrer leitenden Angestellten und Führungskräfte zum Thema Arbeitsrecht! In Workshops direkt in Ihrem Unternehmen erfahren Sie von mir alles über Ihre Rechte als Arbeitgeber in der Diskussion mit dem Betriebsrat. Schaffen Sie so eine bessere Basis für eine kooperative Zusammenarbeit aller Seiten.