Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht geht es im Grunde darum, verschiedene Personen gewinnbringend, zweckdienlich und harmonisch zusammenzubringen und dafür zu sorgen dass, sollte das Unternehmen später einmal aufgelöst werden oder einzelne Partner die Firma verlassen, alles rechtlich einen guten geregelten Gang geht. Die Basis für ein optimales Zusammenspiel aller Parteien ist dabei der Gesellschaftsvertrag. Wer hier auf die Kompetenz und das aktuelle Fachwissen eines Profis zurückgreift, ist bei der Vertragsgestaltung auf der sicheren Seite.

Von der individuellen Gestaltung des Geschäftsführervertrags bis zum Umstrukturierungsprojekt unterstütze ich Ihr Unternehmen bei allen gesellschaftsrechtlichen Themen. In Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater oder Experten aus meinem Netzwerk erstelle ich für Sie Gutachten, auch im Rahmen einer im Team erstellten Due Diligence beim Kauf von Unternehmen und Unternehmensteilen. Mit langjähriger Erfahrung in der gesellschaftsrechtlichen Begleitung internationaler Unternehmen biete ich Ihnen auch in der Vertragsgestaltung individuelle und optimal für Sie passende Lösungen.

Individuelle Gestaltung von Geschäftsführerverträgen

Vielleicht ist Ihr Geschäft so beschaffen, dass Sie keine individuelle Vertragsgestaltung benötigen. Dann mögen Ihnen gesellschaftsrechtlich korrekte Vertragsvorlagen aus dem Internet oder von Ihrem Steuerberater für die Gründung Ihrer Gesellschaft ausreichen. Meistens stellt sich die Lage aber anders dar. Vor allem dann, wenn es eine besondere persönliche Situation oder geschäftliche Herausforderung zu bewältigen gilt. Hier können Vertragsmuster zwar hilfreich, aber nie hundertprozentig passend sein. Das ist nur ein individuell gestalteter Vertrag.

Bei der Vertragsgestaltung ist schon die Unterscheidung zwischen Gesellschaftergeschäftsführer und Fremdgeschäftsführer grundlegend. Gerade bei neu zu gründenden Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern kann es sein, dass derjenige, der das Unternehmen leitet, nicht die finanziell höchste Beteiligungsrate hat. Wenn dieser aber gleichfalls mitbestimmen will, sind spezielle Vereinbarungen im Rahmen der Vertragsgestaltung notwendig. Ich sorge dafür, dass diese nicht nur vollständig, sondern im Hinblick auf geltendes Gesellschaftsrecht auch richtig sind. Die Verträge können auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungspflicht haben. Das kann besonders ärgerlich und teuer werden, wenn die Deutsche Rentenversicherung Ihre Einschätzung zur vertraglichen Lage und zur tatsächlichen Situation nicht teilt.

Vermeiden Sie Streitfälle, finanzielle Unklarheiten und Ärger mit den Behörden indem Sie sich auch im
gesellschaftsrechtlichen Bereich rechtzeitig und umfassend professionell beraten lassen.
Gerne stehe ich Ihnen hierbei mit meiner Kompetenz, Erfahrung und meinem Netzwerk zur Seite.

Compliance

Compliance bedeutet im weitesten Sinne ein Handeln und Verhalten im Einklang mit den Gesetzen. Das klingt sehr allgemein – und ist es auch. Grundsätzlich wird von jedem Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsrat erwartet, dass er sich in Übereinstimmung mit den Gesetzen bewegt. Dazu muss er aber Kenntnis von der Gesetzeslage im Gesellschaftsrecht haben – das allein ist schon eine große Herausforderung. Des Weiteren müsste er noch dazu alle Abläufe seiner Firma bis ins kleinste Detail kennen – auch das ist, selbst bei kleineren Firmen, nicht alleine realisierbar.

Deshalb nützen Standardvorlagen zum Thema Compliance relativ wenig. Wenn Sie Ihre Haftung voll im Griff haben wollen, helfen Ihnen hier nur individuell gestaltete Verträge.

Sichern Sie sich und Ihre Gesellschaft mit individuell auf Ihre Situation, Ziele und Anforderungen gestalteten Verträgen ab. Ich helfe Ihnen dabei und analysiere im Vorfeld ganz genau, wo bei Ihrem Unternehmen gesellschaftsrechtliche Risiken entstehen können.

Haftungsrisiko Arbeitnehmerüberlassung

Viele Unternehmer nutzen die Möglichkeiten und Vorteile der Leiharbeit. Damit verbunden ist allerdings auch eine Anpassung der Vertragsgestaltung. Insbesondere dann, wenn die überlassenen Mitarbeiter zusammen mit den eigenen Arbeitnehmern im Werk eingesetzt werden. Die Situation wird sich noch verschärfen, sobald das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (geplant ist der 1. Januar 2017) in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Leiharbeitnehmer nur noch für voraussichtlich 18 Monate im Unternehmen eingesetzt werden. Dies gilt für den jeweiligen Leiharbeiter persönlich und muss gesellschaftsrechtlich berücksichtigt werden. Was bedeutet das für Sie? Sie werden neue Aufzeichnungspflichten haben. Und Sie müssen sich überlegen, ob sie künftig Leiharbeitnehmer dennoch einsetzen wollen und wie die Vertragsgestaltung adaptiert werden kann. Hinzu kommt die Pflicht, die überlassenen Leiharbeitnehmer ab einem Zeitraum von neun Monaten genauso zu vergüten wie die eigenen Mitarbeiter. Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie sie das gewährleisten können?

All diese Fragen haben insofern mit ihrer Stellung als Gesellschafter zu tun, als dass Sie eine Haftung treffen kann, wenn Sie nicht rechtzeitig für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen Sorge tragen. Denn genau darum geht es hier: Leiharbeiter, die tatsächlich keine sind, können als eigene Mitarbeiter eingeordnet werden. Dann werden Sozialversicherungsbeiträge fällig.

Nutzen Sie eine saubere Vertragsgestaltung für den Einsatz Ihrer Leiharbeitnehmer. Ich berate Sie gerne über die geplanten Gesetzesänderungen zum Januar 2017, die Auswirkungen auf und die Lösungen für Ihr Unternehmen.

Haftungsrisiko Scheinselbständigkeit

Beim Thema Scheinselbstständigkeit scheiden sich die Geister, vor allem weil die Gesetzeslage in vielen Fällen nicht ganz eindeutig ist. Trotzdem ist die Frage, ob in einem Unternehmen Subunternehmer eingesetzt werden, die tatsächlich keine sind, eine wichtige. Denn im Ernstfall kann hier gesellschaftsrechtlich eine Haftung des Geschäftsführers, Gesellschafters oder Aufsichtsrats entstehen. Doch die Risiken lassen sich beseitigen. Gemeinsam mit Ihnen prüfen wir die Situation. Sie bekommen von mir alle Informationen, die sie benötigen, um die Lage gut einschätzen zu können. Auch Ihre leitenden Angestellten werden von mir innerhalb einer Schulung für diese gesellschaftsrechtliche Thematik sensibilisiert. Insbesondere im Vertrieb oder in der Produktion ist die Akzeptanz derartiger Vorgaben erfahrungsgemäß eher gering. Auch dies lässt sich mit Kommunikation auf Augenhöhe ändern.

 Beziehen Sie Ihr Management mit ein! In individuellen Schulungen sensibilisiere ich Ihre leitenden Angestellten für das Thema und erhöhe die Akzeptanz und damit die Umsetzung gesellschaftsrechtlicher Regelungen in Ihrem Unternehmen.

Haftung aus „Arbeitsrechtsfallen“ beim Unternehmenskauf

Von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, steht und fällt ein Unternehmen mit seinen Mitarbeitern. Deshalb sollte man bereits beim Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen die richtigen Fragen stellen. So kann es entscheidend sein, wie die Vertragsgestaltung der Know-How-Träger der Firma aussieht. Auch dann, wenn ein Unternehmen nicht tariflich gebunden ist, können sich Beziehungen zu Tarifverträgen ergeben. Vielleicht gibt es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag oder die Arbeitsverträge der Mitarbeiter beinhalten einen Bezug zu einem Tarifvertrag. Daraus ergeben sich nicht unerhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die Gestaltung von Vergütungen in der Zukunft.

Beim Kauf aus der Insolvenz ergeben sich besondere, gesellschaftsrechtliche Situationen, die für den Erwerber positiv sein können. Gerade im Hinblick auf die zu übernehmenden Arbeitnehmer ist ein Erwerberkonzept unter Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts sinnvoll, das die Grundlage für die Kündigung von Mitarbeitern durch den Insolvenzverwalter sein kann. So wird schon frühzeitig auf die Gestaltung der Betriebsstruktur, die übernommen werden soll, Einfluss genommen. In der Regel sind Insolvenzverwalter und auch Betriebsrat des betroffenen Unternehmens durchaus offen für eine solche Strukturierung, die die Existenz des Unternehmens oder Unternehmensteils sichern soll.

Lassen Sie sich beim Unternehmenskauf frühzeitig gesellschaftsrechtlich beraten! Ich stehe Ihnen hierfür und zur Gestaltung Ihrer Verträge kompetent zur Verfügung.

Zuverlässig an Ihrer Seite

Wenn von Anfang an alle gesellschaftsrechtlichen Herausforderungen professionell erkannt und über eine optimale Vertragsgestaltung gelöst werden, steht der erfolgreichen Gründung, dem Kauf oder der Erweiterung eines Unternehmens nichts im Wege. Mit viel Erfahrung, Fingerspitzengefühl und aktuellem Fachwissen bin ich der rechtliche Partner an Ihrer Seite, der Sie in allen Fragen rund ums Gesellschaftsrecht unterstützt. Rufen Sie mich einfach an.